ÖFFENTLICHER VERTRAG Goodwin
ÖFFENTLICHER VERTRAG
über den Kauf und Verkauf von Waren
Dieser Vertrag ist öffentlich, das heißt, gemäß Artikel 633 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Ukraine sind seine Bedingungen für alle Käufer gleich, ohne einem Käufer gegenüber einem anderen beim Abschluss des Vertrags irgendwelche Vorteile zu gewähren.
Durch den Abschluss dieses Vertrags akzeptiert der Käufer vollständig die Bedingungen und das Verfahren für die Bestellung, Bezahlung, Lieferung, Rückgabe der Ware, die Verantwortung für die nicht ordnungsgemäße Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag sowie alle anderen Bedingungen dieses Vertrags.
Dieser Vertrag kommt durch das Angebot des Verkäufers, einen Vertrag abzuschließen (Offerte) und die Annahme des Angebots (Akzeptanz) durch den Käufer zustande.
Dieser Vertrag, der auf der Website des Verkäufers https://goodwin.ua/ veröffentlicht ist, stellt ein öffentliches Angebot (Offerte) des Verkäufers dar, einen Kaufvertrag über die Ware abzuschließen.
Der Käufer verpflichtet sich, sich vor dem Abschluss dieses Vertrags mit dessen Inhalt vertraut zu machen. Das Angebot, den Vertrag abzuschließen, gilt als vom Käufer angenommen (akzeptiert) und dieser Vertrag gilt als abgeschlossen, sobald der Verkäufer dem Käufer eine Rechnung zur Bezahlung der Ware stellt.
- Begriffsdefinitionen
1.1. Öffentliche Offerte (im Folgenden - «Offerte») - ein öffentliches Angebot des Verkäufers, das an einen unbestimmten Personenkreis gerichtet ist, mit dem Verkäufer diesen öffentlichen Kaufvertrag über die Ware (im Folgenden - «Vertrag») unter den Bedingungen dieses Vertrags abzuschließen.
1.2. Ware – Fenster- und/oder Türrahmen aus PVC sowie/oder Isolierglasfenster.
1.3. Käufer – eine volljährige, handlungsfähige natürliche Person, die 18 Jahre alt ist, ein Staatsbürger der Ukraine, der 18 Jahre alt ist und über das Portal Diya, insbesondere unter Verwendung der mobilen Anwendung des Portals Diya (Diya) oder auf andere Weise, die durch die von der Verordnung der Regierung der Ukraine vom 21. April 2023 Nr. 381 genehmigte Ordnung vorgesehen ist, einen Antrag eingereicht hat und Eigentümer (Miteigentümer) des beschädigten Objekts ist, dessen Eigentum nachgewiesen ist, sowie jede andere volljährige, handlungsfähige natürliche Person, die 18 Jahre alt ist und beabsichtigt, die Ware auf eigene Kosten zu kaufen.
1.4. Verkäufer – die Gesellschaft mit beschränkter Haftung «GOOD WIN XXI» (Identifikationscode 34016825), eine juristische Person, die gemäß den geltenden Gesetzen der Ukraine gegründet wurde und tätig ist, deren Sitz sich in der Region Charkiw, Landkreis Charkiw, Siedlung Vasyshcheve, Straße Ovocheva, Gebäude 1A befindet.
Gegenstand des Vertrags
2.1. Der Verkäufer verpflichtet sich, dem Käufer das Produkt zu übertragen, und der Käufer verpflichtet sich, das Produkt zu bezahlen und es gemäß den Bedingungen dieses Vertrags anzunehmen.
2.2. Das Datum des Abschlusses dieses Vertrags (Akzeptanz des Angebots) und der Zeitpunkt der vollständigen und unwiderruflichen Annahme der Bedingungen des Vertrags durch den Käufer wird als das Datum angesehen, an dem der Verkäufer dem Käufer eine Rechnung zur Bezahlung des Produkts stellt. Durch die Zahlung gemäß der Rechnung bestätigt der Käufer, dass ihm die Bedingungen dieses Vertrags klar sind und er diese vollständig akzeptiert.
- Bestellung
3.1. Die Lieferung des Produkts im Rahmen dieses Vertrags erfolgt auf Bestellung des Käufers, die der Käufer auf eine für ihn bequeme Weise aufgeben kann:
entweder an der Adresse Stadt Charkiw, Zagorodnij V'jizd, b. 22 (Büro des Verkäufers),
oder durch Kontaktaufnahme unter den auf der Website des Verkäufers angegebenen Telefonnummern https://goodwin.ua/,
oder durch das Versenden einer Nachricht an die auf der Website des Verkäufers angegebene E-Mail-Adresse https://goodwin.ua/,
oder an jedem autorisierten Verkaufsstandort des Produkts des Verkäufers, der mit dem offiziellen blauen-orangefarbenen Markenzeichen des Verkäufers «Goodwin» gekennzeichnet ist.
3.2. Bei der Bestellung stimmen der Käufer und der Verkäufer die Angaben des Käufers, Kommunikationsmittel, Telefonnummern, E-Mail-Adresse, Installationsadresse (Montageort) sowie technische Merkmale (Größe, Farbe, Ausstattung, Beschläge usw.) des Produkts ab, auf deren Grundlage die vorläufige Rechnung zur Bezahlung erstellt wird, die vom Verkäufer dem Käufer ausgestellt wird und innerhalb von 3 (drei) Bankarbeitstagen nach Ausstellung der Rechnung bezahlt werden muss.
Der Käufer versteht, dass der in der Rechnung angegebene Betrag nach den tatsächlichen Maßmessungen der Montageöffnungen durch den Verkäufer erhöht werden kann und der Käufer verpflichtet sich, den erhöhten Betrag des Produkts gemäß den Bedingungen dieses Vertrags zu zahlen.
3.3. Der Verkäufer hat das Recht, die Bestellung des Käufers abzulehnen, wenn die Angaben, die der Käufer bei der Bestellung gemacht hat, unvollständig sind oder Zweifel an deren Gültigkeit bestehen.
3.4. Der Verkäufer garantiert, dass das Produkt, das im Rahmen dieses Vertrags geliefert wird, nicht verpfändet, beschlagnahmt, zum Verkauf verboten oder mit irgendeiner Belastung behaftet ist.
3.5. Der Verkäufer ist der Hersteller des Produkts.
3.6. Der Käufer ist verantwortlich für die Richtigkeit der bei der Bestellung angegebenen Informationen.
3.7. Durch den Abschluss des Vertrags, das heißt durch die Akzeptanz der Bedingungen dieses Angebots (die vorgeschlagenen Bedingungen für den Erwerb des Produkts) durch die Bestellung, bestätigt der Käufer Folgendes:
a) Der Käufer ist vollständig informiert und stimmt den Bedingungen dieses Vertrags zu;
b) Er erteilt die Erlaubnis zur Sammlung, Verarbeitung und Übertragung personenbezogener Daten, wobei die Erlaubnis zur Verarbeitung personenbezogener Daten während der gesamten Vertragslaufzeit sowie für eine unbegrenzte Zeit nach Ablauf des Vertrags gilt. Darüber hinaus bestätigt der Käufer mit dem Abschluss des Vertrags, dass er über seine Rechte gemäß dem Gesetz der Ukraine "Über den Schutz personenbezogener Daten" informiert wurde (ohne zusätzliche Benachrichtigung), über die Ziele der Datensammlung sowie darüber, dass seine personenbezogenen Daten an den Verkäufer übermittelt werden, um die Bedingungen dieses Vertrags zu erfüllen, die gegenseitigen Abrechnungen vorzunehmen und Rechnungen, Dokumente und andere Unterlagen zu erhalten. Der Käufer stimmt auch zu, dass der Verkäufer das Recht hat, seine personenbezogenen Daten an Dritte weiterzugeben und ihnen ohne zusätzliche Benachrichtigung des Käufers Zugang zu gewähren, um die Bestellung des Käufers auszuführen. Der Umfang der Rechte des Käufers als Subjekt der personenbezogenen Daten gemäß dem Gesetz der Ukraine "Über den Schutz personenbezogener Daten" ist ihm bekannt und verständlich.
- Preis und Zahlungsbedingungen
4.1 Der vorläufige Preis des Produkts wird zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zum Zeitpunkt der Bestellung vereinbart. Zum Zeitpunkt der Bestellung stellt der Verkäufer dem Käufer eine vorläufige Rechnung zur Zahlung aus.
4.2. Der Preis des Produkts umfasst die Kosten für die Messung der Montageöffnungen an der Installationsadresse, die Kosten des Produkts, die Transportkosten des Produkts zur Installationsadresse, die Kosten für Verpackung, die Kosten für Lade- und Entladearbeiten, die Kosten für Montagearbeiten, die Kosten für Verbrauchsmaterialien, die bei der Montage verwendet werden. Die Kosten für die Arbeiten zur Herstellung von Hängen (Ecken) sind nicht im Preis des Produkts enthalten. Der Verkäufer führt keine Arbeiten zur Herstellung von Hängen durch.
4.3 Die Zahlungsbedingungen dieses Vertrags sehen eine 100 % Vorauszahlung vor. Der Käufer verpflichtet sich, die vom Verkäufer zum Zeitpunkt der Bestellung ausgestellte vorläufige Rechnung innerhalb von 3 (drei) Bankarbeitstagen nach Ausstellung der Rechnung zu bezahlen.
4.4. Nach Erhalt der Vorauszahlung führt der Verkäufer die Messungen der Montageöffnungen an der Installationsadresse gemäß Abschnitt 5 "Bestellvorgang" dieses Vertrags durch. Danach wird eine endgültige Rechnung auf Grundlage der tatsächlichen Messungen erstellt. Der Käufer versteht, dass der Preis in der endgültigen Rechnung erhöht werden kann und verpflichtet sich, die Differenz (den Unterschied zwischen den Beträgen in der vorläufigen und der endgültigen Rechnung) innerhalb von 3 (drei) Bankarbeitstagen nach Ausstellung der endgültigen Rechnung zu zahlen.
4.5. Im Falle einer Nichtzahlung durch den Käufer gemäß den Bedingungen und innerhalb der Frist in Punkt 4.3 und/oder einer Nichtzahlung der Differenz gemäß den Bedingungen und innerhalb der Frist in Punkt 4.4 behält sich der Verkäufer das Recht vor, anzunehmen, dass der Käufer von diesem Vertrag zurücktritt, und ist berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag abzulehnen, wobei der Vertrag als gekündigt gilt.
4.6. Wenn der Käufer die Differenz gemäß den Bedingungen in Punkt 4.4 nicht zahlt, ist der Betrag der Vorauszahlung auf schriftliche Anfrage des Käufers innerhalb von 3 (drei) Bankarbeitstagen nach Erhalt einer solchen schriftlichen Anfrage durch den Verkäufer zurückzuzahlen. In der Anfrage müssen der Nachname, Vorname, Patronym des Käufers, die Identifikationsnummer und die Bankdaten für die Überweisung angegeben werden.
Die Rückerstattung der Differenz erfolgt in derselben Reihenfolge, wenn in der endgültigen Rechnung auf Grundlage der Messungen der Montageöffnungen der Preis des Produkts niedriger ist als in der vorläufigen Rechnung.
4.7. Die Zahlungsverpflichtung des Käufers gilt als erfüllt, wenn die Mittel auf das vom Verkäufer in der Rechnung angegebene Konto eingegangen sind.
4.8. Die Zahlung für das Produkt erfolgt in ukrainischen Hrywnja (UAH) durch Überweisung der Geldmittel auf das vom Verkäufer in der Rechnung angegebene Girokonto.
- Vorgang der Auftragsausführung
5.1. Der Verkäufer beginnt mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag erst nach Erhalt der Vorauszahlung gemäß den in Abschnitt 4 "Preis und Zahlungsbedingungen" dieses Vertrages festgelegten Bedingungen.
5.2. Innerhalb von maximal 5 (fünf) Arbeitstagen nach Erhalt (Gutschrift auf dem Konto des Verkäufers) der Vorauszahlung gemäß der vorläufigen Rechnung sendet der Verkäufer einen Spezialisten zur Durchführung der Messung der Montageöffnungen an die Installationsadresse. Der Käufer ist verpflichtet, während der Messung persönlich anwesend zu sein. Das Datum und die Uhrzeit der Messung werden vom Verkäufer und Käufer mündlich oder schriftlich unter Verwendung von Telefonnummern, Messengern, E-Mails und auf eine Weise, die bei der Bestellung vereinbart wurde, abgestimmt. Der Käufer muss den Verkäufer spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin informieren, falls er die Messung zu diesem Zeitpunkt nicht ermöglichen kann.
Der Verkäufer übernimmt keine Verantwortung für die Nichteinhaltung der Frist, die in diesem Punkt festgelegt ist, falls der Käufer ihm nicht die Möglichkeit zur Durchführung der Messungen innerhalb dieser Frist gewährt.
5.3. Zum Zeitpunkt der Messung hat der Käufer das Recht, die technischen Spezifikationen (Ausstattung, Farbe, Beschläge usw.) zu korrigieren.
5.4. Aufgrund der Messergebnisse stellt der Verkäufer dem Käufer eine endgültige Rechnung gemäß den tatsächlichen Messungen aus. Die Zahlung der Differenz durch den Käufer oder die Rückzahlung der Differenz durch den Verkäufer nach Ausstellung der endgültigen Rechnung erfolgt gemäß den in Abschnitt 4 "Preis und Zahlungsbedingungen" dieses Vertrages festgelegten Bedingungen.
5.5. Der Verkäufer beginnt mit der Herstellung des Produkts erst nach Erhalt der Differenzzahlung gemäß der endgültigen Rechnung. Das vom Verkäufer gemäß diesem Vertrag hergestellte Produkt ist ein Produkt der individuellen Fertigung und ausschließlich für die Nutzung durch den Käufer bestimmt. Nach der Herstellung des Produkts hat der Käufer kein Recht, die Annahme des Produkts von ordnungsgemäßer Qualität abzulehnen. Im Falle einer vollständigen oder teilweisen Ablehnung der Annahme des Produkts von ordnungsgemäßer Qualität, das vom Verkäufer zur Erfüllung der Lieferverpflichtungen aus diesem Vertrag hergestellt wurde, bleibt der gesamte Betrag der Vorauszahlung, der vom Käufer gezahlt wurde, beim Verkäufer als Entschädigung für direkte Verluste.
Die Herstellungs- und Lieferfrist für das Produkt beträgt maximal 20 (zwanzig) Arbeitstage ab dem Datum der Gutschrift der Gelder auf dem Konto des Verkäufers in Höhe der in der endgültigen Rechnung festgelegten Summe. Eine vorzeitige Lieferung ist möglich.
5.6. Der Käufer ist verpflichtet, während der Lieferung des Produkts persönlich anwesend zu sein. Das Datum und die Uhrzeit der Lieferung werden vom Verkäufer und Käufer mündlich oder schriftlich unter Verwendung von Telefonnummern, Messengern, E-Mails und auf eine Weise, die bei der Bestellung vereinbart wurde, abgestimmt. Der Käufer muss den Verkäufer spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin informieren, falls er die Annahme des Produkts zu diesem Zeitpunkt nicht gewährleisten kann.
Der Verkäufer übernimmt keine Verantwortung für die Nichteinhaltung der Frist, die in Punkt 5.5 festgelegt ist, falls der Käufer ihm nicht die Möglichkeit zur Annahme des Produkts innerhalb dieser Frist gewährt.
5.7. Falls der Käufer den Verkäufer nicht über die Unmöglichkeit informiert, das Produkt anzunehmen, und der Käufer (oder dessen bevollmächtigter Vertreter) zum Lieferort nicht anwesend ist, wird das Produkt zum Lager des Verkäufers zurückgebracht, bis der Käufer schriftlich um eine erneute Lieferung des Produkts bittet. Das Datum und die Uhrzeit der erneuten Lieferung werden vom Verkäufer und Käufer zusätzlich abgestimmt, wobei der Verkäufer das vorrangige Recht auf die Auswahl des Lieferdatums und der Installation (Montage) hat, wobei er das Datum gemäß seinem Produktionsplan auswählt.
5.8. Die Lieferung des Produkts erfolgt gemäß den Incoterms 2010 auf den Bedingungen von CPT – "Installationsadresse" unter Berücksichtigung der Besonderheiten innerstaatlicher Lieferungen. Die Lieferung (Transport) des Produkts sowie das Laden/Entladen auf das Fahrzeug erfolgt auf Kosten und Verantwortung des Verkäufers. Die Kosten für Lieferung (Transport) und das Laden/Entladen sind im Preis des Produkts enthalten.
5.9. Die Installationsarbeiten (Montage) werden am Tag der Lieferung des Produkts durchgeführt.
5.10. Der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer Zugang zur Installationsstelle (Montage) des Produkts zu gewähren und die Möglichkeit zu bieten, das Montagewerkzeug des Verkäufers an das Stromnetz anzuschließen. Falls der Anschluss an das Stromnetz nicht möglich ist, übernimmt der Verkäufer keine Verantwortung für die Unmöglichkeit der Durchführung der Installationsarbeiten gemäß diesem Vertrag.
5.11. Das Eigentum an dem Produkt und das Risiko des zufälligen Verlustes gehen auf den Käufer über, sobald das Produkt am Lieferort (an der Installationsadresse) tatsächlich übergeben (geliefert) wurde.
5.12. Der Käufer verpflichtet sich, das Produkt am Lieferort (an der Installationsadresse) persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person des Käufers anzunehmen und die Empfangsbestätigung zu unterzeichnen. Der Käufer unterzeichnet die Empfangsbestätigung nach Durchführung der Installationsarbeiten (Montage) durch den Verkäufer.
5.13. Das Produkt gilt als in der Menge gemäß der entsprechenden Empfangsbestätigung angenommen. Das Lieferdatum ist das Datum der Unterzeichnung der Empfangsbestätigung durch den Käufer.
5.14. Der Käufer verpflichtet sich, die Empfangsbestätigung am Tag der Lieferung des Produkts von ordnungsgemäßer Qualität zu unterzeichnen oder im Falle von Beanstandungen bezüglich der Qualität des Produkts innerhalb von 5 (fünf) Arbeitstagen eine schriftliche begründete Ablehnung der Unterzeichnung der Empfangsbestätigung einzureichen. Wenn der Käufer diese Anforderungen nicht erfüllt, gilt die Empfangsbestätigung als vom Käufer unterzeichnet, und das Produkt gilt als ohne Beanstandungen angenommen.
- Rechte und Pflichten der Parteien
6.1. Der Verkäufer ist verpflichtet:
6.1.1. Dem Käufer das Produkt gemäß den Bedingungen dieses Vertrages und der Bestellung des Käufers zu übergeben.
6.1.2. Keine privaten Informationen über den Käufer preiszugeben und Dritten keinen Zugang zu diesen Informationen zu gewähren, außer in Fällen, die gesetzlich vorgesehen sind, sowie während der Ausführung der Bestellung des Käufers.
6.2. Der Verkäufer hat das Recht:
6.2.1. Die Bedingungen dieses Vertrages zu ändern, die ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung in Kraft treten.
6.3. Der Käufer ist verpflichtet:
6.3.1. Sich vor Abschluss des Vertrages mit dem Inhalt und den Bedingungen des Vertrages vertraut zu machen.
6.3.2. Dem Verkäufer alle erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen, die ihn eindeutig als Käufer identifizieren, damit der Verkäufer seine Verpflichtungen erfüllen kann.
- Qualität, Garantien, Reklamationen
7.1. Der Verkäufer garantiert, dass die Qualität der im Rahmen dieses Vertrages gelieferten Ware den Anforderungen der DSTU EN 14351-1:2020 entspricht. Die Qualität der Ware wird durch das Qualitätspass dokumentiert.
7.2. Für die im Rahmen dieses Vertrages gelieferte Ware gelten die folgenden Garantiefristen:
- Funktionsfähigkeit der Öffnungsmechanismen – 5 Jahre;
- Dichtigkeit der Glasscheibe – 5 Jahre;
- Farbtreue des Profils – 5 Jahre;
- für zusätzliches Zubehör und Mechanismen (Automatiköffnungs-/Schließmechanismen, elektrische Öffnungs-/Schließmechanismen, Elektromotoren für Öffnung/Schließung, Mechanismen zum Nachziehen von Flügeln, Lüftungsmechanismen, elektronische Öffnungs-/Schließsensoren sowie andere Geräte, Mechanismen, Ausstattungen, die nicht Teil der Materialien, Konstruktionsprofile und Zubehörteile sind, die für die Herstellung von PVC-Fenster- und Türblöcken gemäß DSTU EN 14351-1:2020 verwendet werden) – 1 Jahr.
7.3. Die Garantiefristen beginnen mit dem Lieferdatum.
7.4. Der Verkäufer übernimmt keine Garantieverpflichtungen, wenn:
- die Produkte durch Baumaschinenrückstände während der Bauarbeiten verschmutzt sind;
- Mängel aufgrund von Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen der Ware entstanden sind;
- Mängel aufgrund von mechanischen Beschädigungen entstanden sind, einschließlich mechanischer Schäden an der Hardware, die durch außergewöhnliche Kräfte verursacht wurden;
- Mängel durch den Einsatz von ätzenden oder chemisch aktiven Substanzen entstanden sind;
- Mängel durch Naturkatastrophen oder andere äußere Einflüsse (Überschwemmungen, Erdbeben, Feuer, chemische Niederschläge, Zerstörung oder Instabilität von Gebäuden usw.) verursacht wurden;
- in anderen Fällen, deren Informationen öffentlich auf der Website des Verkäufers goodwin.ua im Abschnitt „Öffentliche Informationen“ verfügbar sind.
7.5. Um den Fakt und die Gründe für die Entstehung von Mängeln während der Garantiezeit zu bestätigen und eine Entscheidung über deren Behebung zu treffen, verpflichtet sich der Käufer, innerhalb von fünf Kalendertagen nach deren Entdeckung dem Verkäufer eine schriftliche Mitteilung über die festgestellten Mängel zu senden und einen autorisierten Vertreter des Verkäufers zur Erstellung eines Reklamationsberichts zu rufen. Der Aufruf des Vertreters des Verkäufers zur Erstellung des Reklamationsberichts ist obligatorisch. Ein Reklamationsbericht, der ohne vorherige schriftliche Mitteilung des Verkäufers und ohne den Aufruf des Vertreters des Verkäufers erstellt wird, gilt als unzulässig. Der Verkäufer ist in diesem Fall nicht verpflichtet, einen solchen Reklamationsbericht ohne jegliche Konsequenzen zu prüfen.
7.6. Der Verkäufer sorgt dafür, dass sein Vertreter innerhalb von 5 (fünf) Tagen nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung des Käufers die Adresse des Käufers besucht. Wenn der Vertreter des Verkäufers innerhalb dieser Frist nicht erscheint, erstellt der Käufer selbst den Reklamationsbericht und sendet eine Kopie an den Verkäufer. Ein solcher Bericht gilt als ordnungsgemäß erstellt und wird vom Verkäufer innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt des Berichts geprüft.
7.7. Falls Mängel, die während der Garantiezeit festgestellt wurden, durch den Verkäufer verursacht wurden, hat der Käufer das Recht, die kostenlose Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen, und der Verkäufer verpflichtet sich, die festgestellten Mängel innerhalb der mit den Parteien vereinbarten Fristen zu beseitigen.
7.8. Die Wartung der Ware, einschließlich aber nicht beschränkt auf Schmierung, Regulierung, Nachziehen, Festziehen, Nachdrehen usw. der Hardware, Schmierung der Gummidichtungen, Reinigung der Abflusslöcher, gehört nicht zu den Garantieverpflichtungen des Verkäufers und wird auf Antrag des Käufers gegen zusätzliche Gebühr durchgeführt.
7.9. Der Verkäufer hat den Käufer darüber informiert, und der Käufer bestätigt, dass er die Anforderungen der DBDN V.2.6.-31:2021 „Wärmeisolierung und Energieeffizienz von Gebäuden“ bezüglich der Einhaltung des Wärmedurchgangskoeffizienten von Fenster- und/oder Türblöcken, die von dieser DBDN für die I. und II. Temperaturzonen der Ukraine festgelegt wurden, versteht und akzeptiert. Der Verkäufer hat den Käufer ebenfalls informiert, und der Käufer bestätigt, dass er die Anforderungen des DSTU EN 14351-1:2020 „Fenster und Türen. Anforderungen“ versteht und akzeptiert, dass bei der Montagearbeiten, insbesondere bei der Verbindung zwischen Wand und Fenster-/Türblock, eine Fugenverbindung angewendet werden muss. Falls der Käufer die oben genannten DBDN und DSTU bei der Bestimmung der technischen Merkmale von Fenster- und/oder Türblöcken nicht einhält, übernimmt der Verkäufer keine Verantwortung für die Qualität und die Garantiezeit der Blöcke. Fenster- und/oder Türblöcke mit einem Wärmedurchgangskoeffizienten unter dem von der DBDN V.2.6.-31:2021 festgelegten Wert werden vom Verkäufer nur auf Anforderung des Käufers geliefert. Der Verkäufer übernimmt keine Verantwortung für die Nichteinhaltung des Wärmedurchgangskoeffizienten für die entsprechende Temperaturzone und die Nichteinhaltung des Wärmedurchgangskoeffizienten ist kein Grund, die Blöcke aufgrund mangelnder Qualität abzulehnen.
- Rückgabe der Ware
8.1. Der Käufer hat das Recht, nach seiner Wahl entweder 1) den Vertrag zu kündigen und den für die Ware gezahlten Betrag zurückzufordern oder 2) die Ware gegen die gleiche Ware oder eine ähnliche Ware aus dem Sortiment des Verkäufers zu tauschen, jedoch nur im Falle der Feststellung wesentlicher Mängel innerhalb der festgelegten Garantiefrist, die durch das Verschulden des Verkäufers entstanden sind, oder bei Fälschung der Ware.
8.2. Ein wesentlicher Mangel ist ein Mangel, der die Nutzung der Ware entsprechend ihrem Verwendungszweck unmöglich oder unzulässig macht, der aufgrund des Verschuldens des Herstellers (Verkäufers, Ausführenden) entstanden ist, nach der Behebung wieder auftritt und dabei mindestens eines der folgenden Merkmale aufweist: a) er kann überhaupt nicht behoben werden; b) seine Behebung erfordert mehr als vierzehn Kalendertage; c) er macht die Ware wesentlich anders als vertraglich vorgesehen;
8.3. Unter gefälschter Ware versteht man Ware, die unter Verstoß gegen die Technologie oder unrechtmäßigen Gebrauch von Markenzeichen oder durch Kopieren von Form, Verpackung, äußerem Erscheinungsbild oder auch unrechtmäßiger Reproduktion von Ware einer anderen Person hergestellt wurde.
8.4. Die Pflicht, das Vorliegen wesentlicher Mängel, die durch das Verschulden des Verkäufers entstanden sind, und/oder das Vorliegen von Fälschungen der Ware zu beweisen, liegt beim Käufer. Der Käufer bestätigt das Vorliegen wesentlicher Mängel, die durch das Verschulden des Verkäufers entstanden sind, und/oder das Vorliegen von Fälschungen der Ware mit einem Gutachten, das der Käufer auf eigene Kosten in der Reihenfolge und innerhalb der gesetzlich festgelegten Fristen bestellt.
Die Forderung des Käufers wird vom Verkäufer nur unter der Bedingung geprüft, dass der Käufer die folgenden Dokumente vorlegt:
1) Gutachten,
2) Rechnungsbeleg, der beim Kauf der Ware ausgestellt wurde,
3) Lieferschein (Original),
4) Qualitätspass (Original).
8.5. Im Falle des Vorliegens wesentlicher Mängel, die durch das Verschulden des Verkäufers entstanden sind, oder bei Fälschung der Ware hat der Käufer das Recht, eine der in Punkt 8.1 dieses Vertrages vorgesehenen Forderungen nach seiner Wahl geltend zu machen.
8.6. Wenn der Käufer im Verfahren gemäß Punkt 8.4 dieses Vertrages das Vorliegen wesentlicher Mängel, die durch das Verschulden des Verkäufers entstanden sind, und/oder das Vorliegen von Fälschungen der Ware nachweist, wird die Forderung des Käufers vom Verkäufer erfüllt:
8.6.1. Die Forderung nach dem Austausch der Ware ist innerhalb von vierzehn Tagen oder innerhalb einer anderen, zwischen den Parteien vereinbarten Frist zu erfüllen. Beim Austausch von mangelhafter Ware gegen Ware in einwandfreiem Zustand, deren Preis sich geändert hat, erfolgt keine Neuberechnung des Preises.
8.6.2. Die Forderung nach Vertragsauflösung und Rückzahlung des Geldes – das für die Ware gezahlte Geld wird dem Käufer innerhalb einer zwischen den Parteien vereinbarten Frist, jedoch spätestens innerhalb von sieben Tagen nach der Vertragsauflösung zurückerstattet.
8.7. Im Falle der Erfüllung der Forderung des Käufers durch den Verkäufer ist der Käufer verpflichtet, die Ware an den Verkäufer zurückzugeben, den Abbau und die Lieferung der Ware auf eigene Kosten an das Lager des Verkäufers vorzunehmen.
8.8. Die Verbraucherforderungen, die in diesem Abschnitt des Vertrages vorgesehen sind, werden nicht erfüllt, wenn der Verkäufer nachweist, dass die Mängel der Ware aufgrund einer Verletzung der Nutzungs- oder Lagerungsregeln des Käufers entstanden sind. Der Käufer hat das Recht, persönlich oder durch seinen Vertreter an der Qualitätsprüfung der Ware teilzunehmen.
8.9. Bei Fehlen wesentlicher Mängel und/oder des Fakts der Fälschung der Ware erfolgt keine Vertragsauflösung und Rückzahlung des für die Ware gezahlten Geldes und/oder der Austausch der Ware gegen die gleiche oder eine ähnliche Ware. Der Verkäufer erfüllt die Garantieverpflichtungen durch kostenlose Behebung der Mängel der Ware gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 7 «Qualität, Garantien, Reklamationen».
8.10. Die vom Verkäufer an den Käufer gemäß diesem Vertrag gelieferte Ware ist ein Produkt der individuellen Herstellung, das nach den Größen und technischen Spezifikationen des Käufers gefertigt wurde und nur vom Käufer verwendet werden kann. Der Verkäufer tauscht die Ware nicht aus und/oder nimmt sie nicht zurück und/oder erstattet kein Geld im Falle der Lieferung von Ware in einwandfreiem Zustand.
- Haftung
9.1. Der Verkäufer und der Käufer haften für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen gemäß den geltenden Gesetzen der Ukraine und den Bestimmungen dieses Vertrags.
9.2. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die dem Käufer oder Dritten entstehen, wenn während der Arbeiten zur Installation (Montage) irgendwelche strukturellen Beschädigungen und/oder Mängel an Montagedurchbrüchen, Wänden, Decken oder anderen Elementen des Gebäudes festgestellt werden.
9.3. Der Verkäufer haftet nicht für eine unsachgemäße oder verspätete Erfüllung von Bestellungen und Verpflichtungen, wenn der Käufer unzutreffende oder fehlerhafte Informationen bereitstellt, sowie in den Fällen, die in diesem Vertrag vorgesehen sind.
9.4. Für das Fehlen einer vom Käufer autorisierten Person zur Annahme der Ware und zur Unterzeichnung des Lieferscheins am Lieferort oder das Fehlen der ordnungsgemäßen Rücksendung des unterschriebenen Originals des Lieferscheins an die Adresse des Verkäufers oder die mangelnde Vorbereitung des Lieferorts für die Entladung der Ware oder die Standzeit des Transportfahrzeugs des Verkäufers am Lieferort von mehr als zwei Stunden durch Verschulden des Käufers zahlt der Käufer dem Verkäufer eine Strafe in Höhe von 5% des Warenwerts.
9.5. Der Verkäufer oder der Käufer sind von der Haftung für die vollständige oder teilweise Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen befreit, wenn die Nichterfüllung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, wie z.B. Krieg oder militärische Handlungen, Erdbeben, Überschwemmungen, Brände und andere Naturkatastrophen, die unabhängig vom Willen des Verkäufers und/oder des Käufers nach Abschluss dieses Vertrages auftreten. Die Partei, die ihre Verpflichtungen nicht erfüllen kann, muss die andere Partei unverzüglich darüber informieren.
- Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten.
10.1. Indem der Käufer seine personenbezogenen Daten dem Verkäufer zur Verfügung stellt, erteilt der Käufer dem Verkäufer seine freiwillige Zustimmung zur Verarbeitung, Nutzung (einschließlich der Übertragung) seiner personenbezogenen Daten sowie zur Durchführung anderer Handlungen, die im Gesetz der Ukraine "Über den Schutz personenbezogener Daten" vorgesehen sind, ohne zeitliche Begrenzung dieser Zustimmung.
10.2. Der Verkäufer verpflichtet sich, die vom Käufer erhaltenen Informationen nicht preiszugeben. Es stellt keinen Verstoß dar, wenn der Verkäufer Informationen an Vertragspartner und Dritte weitergibt, die im Rahmen eines Vertrages mit dem Verkäufer handeln, einschließlich zur Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber dem Käufer, sowie in Fällen, in denen die Offenlegung solcher Informationen durch die geltenden Gesetze der Ukraine vorgeschrieben ist.
10.3. Der Käufer ist für die Aktualität seiner personenbezogenen Daten verantwortlich. Der Verkäufer haftet nicht für die mangelhafte Ausführung oder Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aufgrund der Unaktualität der Informationen über den Käufer oder ihrer Unrichtigkeit.
Weitere Bedingungen
11.1. Dieser Vertrag, der auf 9 Seiten ausgeführt ist, wurde auf dem Gebiet der Ukraine und gemäß den geltenden Gesetzen der Ukraine abgeschlossen. In allen Angelegenheiten, die in diesem Vertrag nicht ausdrücklich geregelt sind, richten sich die Parteien nach den geltenden Gesetzen der Ukraine.
11.2. Alle Streitigkeiten, die zwischen dem Käufer und dem Verkäufer entstehen, werden durch Verhandlungen gelöst. Im Falle einer Nichtbeilegung des Streitfalls durch Verhandlungen haben der Käufer und/oder der Verkäufer das Recht, den Streitfall gemäß den geltenden Gesetzen der Ukraine vor Gericht zu bringen.
11.3. Der Verkäufer hat das Recht, Änderungen an diesem Vertrag einseitig vorzunehmen. Darüber hinaus können Änderungen des Vertrages auch mit gegenseitiger Zustimmung der Parteien gemäß den geltenden Gesetzen der Ukraine vorgenommen werden.
11.4. Dieser Vertrag kann durch gegenseitige Zustimmung der Parteien oder in einem Fall, der in Punkt 4.5 dieses Vertrages vorgesehen ist, gekündigt werden.
11.5. Durch die Unterzeichnung dieses Vertrages bestätigt der Käufer, dass er mit den Besonderheiten des Produkts vertraut ist, dass ihm alle erforderlichen und korrekten Informationen über das Produkt, die Eigenschaften des Produkts und die Regeln und Bedingungen für eine effektive und sichere Nutzung des Produkts vollständig zur Verfügung gestellt wurden. Die Bedienungsanleitung ist öffentlich auf der offiziellen Website des Verkäufers goodwin.ua im Bereich "Öffentliche Informationen" verfügbar.
11.6. Durch die Unterzeichnung dieses Vertrages bestätigt der Käufer, dass er mit den Besonderheiten des Garantie-Service des Produkts und den Fällen, die keine Garantiefälle sind, vertraut ist. Diese Informationen sind öffentlich auf der offiziellen Website des Verkäufers goodwin.ua im Bereich "Öffentliche Informationen" verfügbar.
11.7. Die Vertragsdauer endet mit dem Datum der Unterzeichnung des Lieferscheins durch den Käufer für das Produkt. Die Garantieverpflichtungen werden vom Verkäufer unabhängig von der Laufzeit des Vertrages erfüllt.
- ADRESSE UND KONTAKTDATEN DES VERKÄUFERS:
LLC „GOOD WIN XXI“
62495, Oblast Charkiw, Bezirk Charkiw,
Siedlung Wasytschowe, Ovotschewa-Straße 1A
EDRPOU-Code 34016825
Konto UA143515330000026005060383071
bei JSC "PRIVATBANK", Charkiw, MFO 351533
Steuernummer №340168220302